Rechtliche Aspekte eines Escorts

Für die Zusammenarbeit mit einer Escort-Agentur gibt es für beide Seiten Regeln und einen rechtlichen Rahmen, der die Kooperation regelt. Sexuelle Dienstleistungen fallen in Deutschland unter das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Daran sollten sich alle Parteien halten. Eine Escort-Dame ist selbstständig tätig, führt ein Gewerbe und muss dieses anmelden. Für die Zusammenarbeit mit der Agentur gibt es einen Agenturvertrag, der Deine Rechte und Pflichten regelt.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand 2025) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Freibeträge werden jährlich angepasst – prüfe die aktuellen Werte bitte beim Finanzamt, der zuständigen Behörde oder einem Steuerberater.
Brauche ich als Escort eine Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz?
Ja. Das Prostituiertenschutzgesetz verlangt von Dir nach § 3 ProstSchG eine Anmeldung bei der für Dich zuständigen Behörde. Welche Behörde das ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hierbei musst Du Deine Daten angeben und nimmst an einer gesundheitlichen Beratung (§ 10 ProstSchG) teil, die jährlich zu wiederholen ist. Danach wird Dir eine Anmeldebescheinigung (§ 5 ProstSchG) ausgestellt, mit der Du der Tätigkeit legal nachgehen darfst. Auf Wunsch kann hierfür ein Aliasname (§ 5 Abs. 6 ProstSchG) verwendet werden, um Dich zu schützen. Die Anmeldung muss erfolgen, sobald Du sexuelle Dienstleistungen anbietest und damit Geld verdienst. Bevor Du Dich anmeldest, setze Dich mit der Escort-Agentur in Verbindung – sie berät Dich eingehend und weiß, welche Angaben erforderlich sind.
Muss ich als Escort ein Gewerbe anmelden?
Ja. Als Escort-Dame bist Du selbstständig und musst nach § 14 GewO bei der zuständigen Behörde (meist Gewerbeamt oder Ordnungsamt) ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung besteht meist aus nur einem Formular und ist oft auch online möglich. Du brauchst lediglich eine Kopie Deines Personalausweises. Als Angabe für die Tätigkeit hat sich „Begleitservice“ etabliert. Auch hierbei kann Dich die Agentur beraten und anleiten, welche Angaben Du bei der Anmeldung machst.
Welche Steuern muss ich als Escort zahlen?
Da Du als Escort selbstständig Geld verdienst, bist Du steuerpflichtig. Für die Anmeldung beim Finanzamt füllst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und erhältst eine Steuernummer. Alle Einkünfte aus Deiner Tätigkeit unterliegen der Steuerpflicht. Für Dich sind dabei vor allem drei Steuern von Bedeutung – die wichtigsten Grenzwerte im Überblick:
| Steuer | Freibetrag / Grenze | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | Freibetrag 24.500 € Gewerbeertrag/Jahr | § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG |
| Umsatzsteuer (19 %) | Kleinunternehmer: Vorjahr ≤ 25.000 € und laufendes Jahr ≤ 100.000 € (seit 2025) | § 19, § 12 Abs. 1 UStG |
| Einkommensteuer | Grundfreibetrag 12.096 € (2025) | § 32a EStG |
Wann zahle ich Gewerbesteuer?
Du hast ein Gewerbe angemeldet und musst daher die Gewerbesteuer beachten. Sie fällt erst ab einem Gewerbeertrag von über 24.500 Euro pro Jahr an – das ist der Freibetrag für natürliche Personen nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG. Berechnet wird sie anhand Deines Gewinns, also alle Einnahmen abzüglich Deiner betrieblichen Ausgaben (z. B. Provision an die Agentur, Reisekosten). Die Höhe hängt zusätzlich vom Hebesatz Deiner Stadt ab.
Wann muss ich Umsatzsteuer zahlen?
Die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) beträgt nach § 12 Abs. 1 UStG 19 %. Über die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) bist Du davon befreit, wenn Dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigt (Grenzen seit 2025; zuvor 22.000 € bzw. 50.000 €). Ohne diese Befreiung führst Du die Umsatzsteuer ab und gibst regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung ab, in der Du auch Deine Ausgaben (Vorsteuer) angeben kannst.
Ab wann zahle ich Einkommensteuer?
Du bist zur Zahlung der Einkommensteuer verpflichtet. Es gilt jedoch ein Grundfreibetrag nach § 32a EStG, der 2025 bei 12.096 Euro liegt und jährlich angepasst wird. Erst ab dieser Höhe wird für Dein zu versteuerndes Einkommen Einkommensteuer berechnet. Auch hier kannst Du Deine betrieblichen Ausgaben gegenrechnen.
Versicherungen
Auch als Escort-Dame bist Du verpflichtet, Dich sozialversicherungsrechtlich zu versichern. Du bist keine Angestellte und hast daher die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. In der Regel bist Du zudem verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Agenturvertrag
Alle wichtigen Regelungen zu deiner Tätigkeit als Escort-Dame werden in einem Vertrag mit der Agentur festgelegt. Doch keine Angst, die Agentur zwingt Dich zu nichts. Sie tritt als Vermittler auf. Im Vertrag wird dennoch die Zusammenarbeit rechtlich geregelt. Hier wird festgelegt, wie die Vermittlung funktioniert und was Deine Rechte und Pflichten in der Zusammenarbeit mit der Agentur sind und für welche Dinge Du selbst zuständig bist. Hier wird natürlich auch die Höhe der Provision angegeben, die bei guten Agenturen im Normalfall zwischen 30 und 50 Prozent liegt. Und es wird festgelegt, welche Leistungen die Agentur für dich erledigt, wie Du die Provision zahlst und auf was Du sonst achten musst.
Wo darf ich als Escort arbeiten – und wo nicht?
Die Tätigkeit selbst ist legal, sobald Du angemeldet bist. Allerdings können Länder und Kommunen über sogenannte Sperrbezirksverordnungen (Grundlage: Art. 297 EGStGB) Gebiete festlegen, in denen Prostitution verboten ist – häufig Innenstädte, die Nähe zu Schulen oder Kirchen, teils auch ganze Orte unterhalb einer bestimmten Einwohnerzahl. Verstöße sind bußgeld- oder strafbewehrt.
Escort- und Begleitservice (Treffen im Hotel, beim Kunden oder auf Reisen) ist von Sperrgebieten in der Regel weniger betroffen als die Straßenprostitution – die Regeln können aber dennoch greifen. Informiere Dich daher vor Ort bei Deiner Stadt oder Gemeinde. Beachte außerdem: Das Arbeiten in der eigenen Wohnung kann durch Sperrbezirk, Miet- oder Wohnungseigentumsrecht eingeschränkt sein.
Darf ich Werbung für mich machen? Was ist erlaubt?
Grundsätzlich darfst Du diskret für Deinen Begleit- bzw. Escortservice werben – etwa über ein Profil, eine Sedcard oder Anzeigen. Grenzen setzt das Werbeverbot des § 32 ProstSchG: Unzulässig ist Werbung, die für konkrete sexuelle Handlungen wirbt, gegen den Jugendschutz verstößt oder sexuelle Dienstleistungen ohne Kondom anbietet bzw. bewirbt. Auch darf Werbung nicht so gestaltet sein, dass sie sich an Minderjährige richtet oder gegen die öffentliche Ordnung verstößt. Arbeitest Du über eine Agentur, übernimmt diese in der Regel die rechtskonforme Bewerbung für Dich.
Gibt es eine Kondompflicht?
Ja. Nach § 32 ProstSchG besteht beim Geschlechtsverkehr eine Kondompflicht. Diese richtet sich ausdrücklich auch an die Kunden – sie sind gesetzlich verpflichtet, Kondome zu verwenden. Entsprechend ist es verboten, sexuelle Dienstleistungen ohne Kondom anzubieten oder dafür zu werben. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Deine Gesundheit und Sicherheit stehen damit auch rechtlich im Vordergrund.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Die Angaben auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick (Stand 2025) und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Gesetzesfassungen:
- Anmeldung, Anmeldebescheinigung, Gesundheitsberatung, Kondompflicht & Werbeverbot: §§ 3, 5, 10, 32 ProstSchG
- Sperrbezirke: Art. 297 EGStGB
- Gewerbeanmeldung: § 14 GewO
- Einkommensteuer-Tarif & Grundfreibetrag: § 32a EStG · Gewerbesteuer-Anrechnung: § 35 EStG
- Umsatzsteuer: § 19 UStG · § 12 UStG · Gewerbesteuer-Freibetrag: § 11 GewStG